Aufbietung

Schnelle Verlustmeldung mit System

Verlust von Fahrzeug­dokumenten schnell melden

Als Outsourcingpartner für Ihr Dokumentenmanagement unterstützen wir Sie auch bei der Aufbietung von ZB II (Fahrzeugbrief) und Ersatzbeschaffung der ZB I (Fahrzeugschein).

Sollte es wider Erwarten dazu kommen, dass Fahrzeugdokumente verlorengehen, gestohlen oder beschädigt werden, übernehmen wir die Aufbietung der ZB II für Sie und unterstützen Sie dabei, die Fahrzeugdokumente zu ersetzen. Da wir die Aufbietung bei der zuständigen Zulassungsstelle vornehmen, entlasten wir Sie operativ und stellen sicher, dass Sie den gebotenen rechtlichen Forderungen nachkommen und nach Ablauf der Widerspruchsfrist neue Dokumente erhalten.

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Routineprozess für Krisensituationen

Im schnelllebigen Flottengeschäft können Unterlagen verlorengehen. Außerdem zählt der Diebstahl von Fahrzeugen nach wie vor zu den häufigsten Straftaten. Auch für diesen Fall sind Sie mit den Services im Rahmen unseres Dokumentenmanagements bestens abgesichert. Sobald Sie uns einen Verlust melden, greifen unsere Routinen. Sie sind rechtlich auf der sicheren Seite, ohne Ihre Mitarbeiter mit lästigen Zusatzaufgaben zu belasten.

Ihr Partner für Aufbietungen: Erinnerungen mit System

Wie die Einlagerung und Entnahme von Fahrzeugdokumenten, Ersatzschlüsseln und fahrzeugspezifischen Materialien in einem weitgehend automatisierten Prozess übernehmen wir auch die Aufbietung von Teil I und Teil II der Zulassungsbescheinigung für Sie. Unsere Systeme sind nicht nur optimal dafür ausgelegt, sondern unsere Mitarbeiter sind auch mit den behördlichen Abläufen vertraut und setzen sie sowohl schnell als auch sicher um.

Beauftragen Sie die Aufbietung über unsere Systemlösungen.
Belasten Sie sich nicht mit lästigen Fristen und Terminen: Wir behalten alles im Blick.
Agieren Sie entsprechend allen gesetzlichen Regelungen ohne zusätzliche interne Aufwände.
Erhalten Sie so rasch wie möglich Ersatzdokumente.
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Ihre Vorteile

Wir erbringen die Aufbietung im Rahmen des Dokumentenmanagements, also integriert in den Gesamtprozess rund um das Handling der Fahrzeugdokumente.

Unkomplizierte Beauftragung der Aufbietung über unser Dokumentenmanagementsystem (DMS)
Garantierte Rechtssicherheit
Termintreue, Mahn- und Eskalationsstufen
Eingangsüberwachung und Erinnerungen
Individueller Umgang mit Ersatzdokumenten nach Ihren Vorgaben

Aufbietungsprozess

Verlorene ZB I + ZB II melden und ersetzen

Die Funktion zur Beauftragung von ZB-II-Aufbietungen ist in unser DMS integriert. Insofern müssen Ihre Mitarbeiter die gewohnte Arbeitsumgebung nicht verlassen, um uns einen Verlustfall zu melden. Auftraggeber sind lediglich gefordert, uns im Rahmen der Benutzerverwaltung die Berechtigung für das Handling verlorengegangener, gestohlener oder beschädigter Fahrzeugdokumente zu erteilen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erstellen wir die Aufbietungsakte in kürzester Zeit.

Dazu benötigen wir in der Regel folgende Unterlagen:

  • Vollmacht
  • Eidesstattliche Versicherung, die von einem Notar oder in der Zulassungsbehörde abgenommen wurde
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Bescheinigung zur Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung

Da die Aufbietung über die kennzeichenführende Behörde erfolgen muss, hängt es von der jeweiligen Zulassungsstelle ab, welche Unterlagen im Einzelnen eingereicht werden müssen. Unter Umständen können weitere Dokumente, wie beispielsweise Gutachten der technischen Prüfstelle, angefordert werden. Wir stimmen uns dazu mit der Behörde ab und teilen Ihnen per E-Mail mit, was Sie im Einzelfall beibringen müssen.

Vorbereitung und Meldung

Wir überwachen den Eingang der angeforderten Unterlagen und überprüfen sie auf Vollständigkeit. Wenn nötig, erinnern wir Ihre Mitarbeiter wöchentlich an fehlende Unterlagen. Sobald uns alle Dokumente vorliegen, reichen wir diese bei der zuständigen Zulassungsstelle ein. Im Rahmen eines täglichen Abgleichs kontrollieren wir, ob die Aufbietung fristgerecht im Verkehrsblatt des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) veröffentlicht wurde. Wir klären mit der Zulassungsstelle das Prozedere zum Austausch der ZB I. Nach Ablauf der auf die Veröffentlichung folgenden Widerspruchsfrist gehen die Ersatzdokumente bei uns ein. Je nach Wunsch verbleiben sie in unserem Archiv oder werden Ihnen ausgehändigt.

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Tanja Ebert

Erreichbarkeit

Mo.-Fr. 09:00-18:00 Uhr

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